Montag, 29. April 2013

die selbständige Sekretärin des Fraktionsvorsitzenden

Interessante Dinge geschehen im Bundestag und im bayerischen Landtag. Sekretärinnen und Hilfskräfte, verwandt und verschwägert. Legal, illegal...

Interessant und kreativ die Gestaltung bei Sch.: die Ehefrau als Werkvertragsunternehmerin. Unternehmerin, die rund um die Uhr für den Chef gearbeitet hat. Mit Mehrwertsteuer. Warum sollte man sich den Vorsteuerabzug entgehen lassen? (muss man sich fragen - wer den kleinen Finger nimmt, sollte ordentlich zupacken) 

Nun kommt es zur Anzeige wegen "Sozialversicherungsbetrugs". Es ist auch Wahlkampf. Nur frage ich mich, wer die Anzeige gemacht hat: jemand aus dem Oppositionslager oder die eigene Partei um die Entsorgung voran zu treiben. Man weiß ja nie.

Sozialversicherungsbetrug soll wohl bedeuten, dass Beiträge nicht bezahlt wurden, die man hätte bezahlen müssen, wenn die Beiträge zu zahlen gewesen wären. Erste Einschätzung: schwierig. Weniger, weil ich es nett finde, dass Frau Sch bis zu 5500 von meinen Steuern bekommt. Ob nun einen oder mehrere Auftraggeber dürfte bei der persönlichen Sekretärin keine Rolle spielen. Aber Familienmitglieder sind tendenziell keine Arbeitnehmer, da man wegen der familiären Bindung davon ausgeht, dass sie keinem arbeitnehmerähnlichen Weisungsrecht unterstehen. 

Frau Sch. hat vermutlich weder Dienstantritt noch Urlaub minutiös nachweisen müssen. Wenn kein Arbeitnehmer, dann auch keine Beiträge, dann auch kein Betrug. Nun könnte man noch überlegen, wie es mit dem Arbeitszeitgesetz steht und ob überhaupt. Das ist aber eine ganz andere Geschichte.