Montag, 20. Februar 2012

Scheinselbständigkeit: was tun, wenn´s brennt?

Bewahren Sie die Ruhe und alarmieren Sie die Feuerwehr einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Warnen Sie auch Angehörige und Mitbewohner, (Mit-)Gesellschafter, Ihren Steuerberater, Ihre Ehefrau, den "Scheinselbständigen".

Schließen Sie Fenster und Türen zum Brandraum, um eine Ausbreitung von
Rauch und Feuer zu verhindern.
Insbesondere bringen Sie nicht noch andere notleidende Subunternehmer auf absurde Idee.

Bringen Sie Hilfebedürftige und sich selbst in Sicherheit. Aber stecken Sie nicht den Kopf in den Sand.

Benützen Sie keine Aufzüge. Vermeiden Sie extremen Aktionismus, geben Sie keine unüberlegten Statements ab, beschimpfen Sie niemanden und lassen Sie den Baseballschläger unter dem Bett liegen. Im Brandfall können diese zur tödlichen Falle
werden.

Warten Sie, bis die Feuerwehr der Anwalt anrückt, zeigen Sie den Feuerwehrleutendem Anwalt sämtliche Zugänge zum Brandherd und händigen ihnen gegebenenfalls
notwendige Schlüssel au
s suchen Sie die entsprechenden Unterlagen heraus. Wichtig sind die letzten Schreiben der Sozialversicherung. Im Zweifelsfall hilft Akteneinsicht. Lieber ein Leitzordner zu viel als ein Blatt "Bescheid" zu wenig.

Den Brand selbst bekämpfen sollten Sie nur dann, wenn Sie sich dabei nicht
selbst in Gefahr begeben.
gar nicht. (ich repariere auch nicht die Bremsen meines Autos nach Anleitungen aus dem Internet) 

Ist das Treppenhaus verqualmt, unbedingt die Wohnungstür geschlossen halten. (Sie haben Ihrem Steuerberater aufgetragen, eine zweiundzwanzigseitige Erklärung abzugeben? Warum? Wer hat Ihnen das Schlamassel eingebrockt?)

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