Freitag, 31. Januar 2014

in den Knast wegen Scheinselbständiger

früher war alles besser, auch die Strafbarkeit. Hatte man es früher mit Subunternehmern zu bunt getrieben, kam die Rentenversicherung und man zahlte unter bitteren Tränen traurig nach. Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmeranteil. In den letzten Jahren kommt immer mehr § 266a StGB ins Spiel. Wenn nicht an Beiträge gedacht wird, wird auch kein Beitrag abgeführt. 

"Hab ich nicht gewusst" ist den Richtern häufig gleichgültig. Vor allem, wenn man sich nur "aus dem Internet" informiert hat. Ein schönes Beispiel hier. Da hilft es oft wenig, wenn der Anwalt seine Arbeit aufnimmt, wenn alles schon zu spät ist.

Im Zweifel gibt es die Möglichkeit, der Anfrage nach § 7a SGB IV. Auch hier: kann man alles selbst machen, gerade wenn man Internet hat.

Aber vielleicht sollte man insgesamt über sein Konstrukt nachdenken. Und das sollte mehr beinhalten als lange Rahmenverträge, Wettbewerbsverbote und die Bezahlung von Rechnungen. Es bringt nichts, wenn man seinen Vertrieb mit Subunternehmern organisieren möchte und dann gesagt bekommt, dass alles anders ist. Wie im Maschinenbau gilt auch hier: Schrott reparieren ist schlechter als gleich richtig konstruieren.