selbst und ständig oder Arbeitnehmer - Beschäftigte, Geschäftsführer, Beiträge und Pflichten, Auftraggeber und Auftragnehmer von Rainer Göhle, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Donnerstag, 1. März 2012
Wer ist denn nun der Arbeitgeber?
Nach Scheinselbständigkeit suchen, bedeutet nach Urteilen suchen. Eine verzwickte Sache ergab sich an den Hochschulen in Sachsen. Die Studentenvertreter hatten für ihre Tätigkeit Geld erhalten, fraglich war nun, welcher Träger für die Beiträge zuständig war. Die Hochschulen des Freistaats Sachsen waren es jedenfalls nicht. So jedenfalls das BSG in seiner Entscheidung vom 27.07.2011.
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