Freitag, 5. Dezember 2014

selbständige Intensivpflege

kann man zertifizieren lassen hatte ich hier bereits geschrieben und hatte meine Zweifel. Das LSG NRW zweifelt auch. Ich zweifle an den HR-Abteilungen mancher Kliniken. 
 
Pflegekräfte, die auf einer Intesivstation selbstständig tätig waren, wurden als Arbeitnehmer eingestuft - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 26.11.2014 (8 R 573/12). 

Unter anderem konnte der Selbständige die Patienten, die er auf der Intensivstation pflege, unabhängig von der ärztlichen Leitung, der Pflegedienst- oder der Stationsleitung selbst aussuchen, unterlag in geringerem Maße als die Angestellten ärztlichen Weisungen und hielt sich bei seiner Arbeit nicht an die individuellen Qualitätsstandards der Klinik, sondern an Nationale Expertenstandards

Das LSG sah als wesentlich die vollständige Eingliederung und die Bezahlung nach geleisteten Stunden als wesentlich an. Ein unternehmertypisches wirtschaftliches Risiko konnte das LSG nicht erkennen. 

Interessanterweise hatte der Pfleger in erster Instanz Glück.

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