kann man zertifizieren lassen hatte ich hier bereits geschrieben und hatte meine Zweifel. Das LSG NRW zweifelt auch. Ich zweifle an den HR-Abteilungen mancher Kliniken.
Pflegekräfte, die auf einer Intesivstation selbstständig tätig waren, wurden als Arbeitnehmer eingestuft - Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen 26.11.2014 (8 R
573/12).
Unter anderem konnte der Selbständige die Patienten, die er auf der Intensivstation pflege,
unabhängig von der ärztlichen Leitung, der Pflegedienst- oder der
Stationsleitung selbst aussuchen, unterlag in geringerem
Maße als die Angestellten ärztlichen Weisungen und hielt sich
bei seiner Arbeit nicht an die individuellen Qualitätsstandards der
Klinik, sondern an Nationale Expertenstandards
Das LSG sah als wesentlich die vollständige Eingliederung und die Bezahlung nach geleisteten Stunden als wesentlich an. Ein
unternehmertypisches wirtschaftliches Risiko konnte das LSG nicht erkennen.
Interessanterweise hatte der Pfleger in erster Instanz Glück.
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