Sonntag, 21. Oktober 2012

Erwerbsunfähigkeitsrente bei Selbständigen

wie so oft hat auch der zwangshafte Rentenversicherungsbeitrag bei Selbständigen eine zweite Seite. Mit Beitragszeiten bekommt man Renten, ohne Beitragszeiten nicht. Der Versicherungsvertretersatz "da bekommt man eh nichts" kann im Falle von Erwerbsunfähigkeit eine ganz neue Bedeutung bekommen. 

Nichts ist es bekanntlich nicht und mehr als nichts ist immer besser als gar nichts. Manchmal fehlen Beitragszeiten, denn innerhalb der fünf Jahre vor dem Versicherungsfall muss es drei Jahre mit Pflichtversicherungszeiten gegeben haben. 

in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben

Wenn der Selbständige nun "unglücklicherweise" noch Beiträge zahlen muss - als Lehrer oder z.B. Ein-Auftraggeber-Selbständiger, dann kann dies bedeuten, noch gerade einmal in die Rente zu rutschen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit kann es sich lohnen, die Tätigkeit zu besehen und sich Gedanken zur Anzahl der Auftraggeber zu machen. Und sich anschließend zu outen. Besser etwas nachzahlen und anschließend Rente als gar nichts.

Nebenbei bleibt die Hoffnung, dass für Unfälle wenigstens die freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft besteht und der Unternehmer gerade auf dem Weg zum Kunden war. 

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