Freitag, 21. Dezember 2012

der scheinselbständige Weihnachtsmann

Viele wissen es nicht: der Weihnachtsmann ist gar nicht sozialversicherungsfrei. Nicht völlig. Man mag diskutieren, ob der Weihnachtsmann wegen des unternehmerischen Risikos (Schlitten, Tiere und Logistik), sowie Pacht des Nordpols nun Beschäftigter "größerer Mächte" ist oder nicht. Ich würde jedenfalls stark überlegen, ob aufgrund des alleinigen Auftraggebers "größerer Mächte" nicht doch eine Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr 9 in frage käme.

Ehrlich gesagt, interessiert ich das nur am Rande. Es ist 9 Uhr, der 21. geht seinem Ende entgegen und die Rentenversicherung...

Allen Nichtjuristen/Innen und JuristenInnen wünsche ich frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr. Ich nehme an, wie von den Maya vorausgesagt, kommen wir in ein schöneres Zeitalter und der Weltuntergang ist abgesagt. 

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