Mittwoch, 20. Februar 2013

Statusfeststellungsantrag muss entschieden werden

vermutlich. Die Rentenversicherung hatte anerkannt. Nach einer Feststellung im Rahmen der Betriebsprüfung fühlte man sich nicht mehr, über einen Antrag nach § 7a SGB IV zu entscheiden. Ist doch überflüssig. Ist doch schon entschieden. Irgendwie. 

Und wenn dann das nächste Mal der Prüfdienst "von den anderen" kommt? Dann habe ich keinen Bescheid. Dann entscheiden die noch einmal. Und vielleicht anders. Und für die Vergangenheit.

Das sah dann auch die Rentenversicherung Bund ein. In der Entscheidung geht es um Geld. Streitwert. Der Sachverhalt verrät das Anerkenntnis.

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