Mittwoch, 5. Juni 2013

die Angst des Auftraggebers vor dem Elfmeter

zwischen Scheinselbständigen und deren Auftraggebern besteht eine brüchige Allianz.  Die Interessen sind - klischeemäßig: der Auftraggeber hat einen flexiblen Vertragspartner und spart die lästige Lohnbucherei, der Scheinselbständige kostet die Vorteile des Unternehmertums wie Vorsteuerabzug, günstigere Kfz-Leasing-Konditionen, Absetzen der "Fress-Quittungen", Freiheit von Sozialversicherung und private Krankenversicherung. Kann man alles irgendwie absetzen.

Abgerechnet wird später. Später ist wenn alt, Auftraggeber lustlos, Rentenversicherung fordert Beiträge - das übliche. Dann verändern sich die Interessen. Umsätze sind zugunsten von Porsche und Gastronomie ausgegeben und erst dann merkt man, dass Absetzen und Bezahlt-bekommen nicht ganz das selbe ist. Keine Einnahmen, dafür stramme Beiträge der privaten Krankenversicherung anstelle von 15 % von nix.  

Nichts ist schlimmer als ein Selbständiger im fortgeschrittenen Alter, der nicht vorgesorgt hat. Von Porsche zu Sozialhilfe ist schon doof. Da Not erfinderisch macht, drängt die Suche nach den Schuldigen. Das ist - sobald der Porsche weg ist - der böse Auftraggeber.

Der Scheinselbständige kann dann versuchen, einen Zahler für seine Rente zu finden. "Ich bin ja gar nicht selbständig, bitte holen Sie (Rentenversicherung) meine nicht bezahlten Beiträge von der Herr / die Dame dort drüben." Im Zweifelsfall wird dies zu einer Beitragsforderung von etwa 40 % des Honorarvolumens der vorangegangenen vier Jahre führen. Das ist ein ordentliche Batzen Geld.

Neu in diesen Szenarien sind Drohungen mit § 266a StGB. Damit der Auftraggeber auch noch so richtig die Hosen voll hat. Ich persönlich habe da Schwierigkeiten mit dem Vorsatz und bin gespannt wie sich § 266 a in diesen Fällen entwickelt. 

Jedenfalls sind dies alles Szenarien, in denen etwas Präzision nicht schadet.

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