Mittwoch, 18. Januar 2012

Familienhelfer

Die Rentenversicherung machte im vergangenen Jahr offensichtlich Jagd auf Familienhelfer. Familienhelfer sind sozialpädagogische Dienstleister und werden für Komunen und Sozialversicherungen als selbständige Honorarkräfte tätig.
Entgegen der tatsächlichen Rechtsprechung wird dabei nebulös auf angebliche Entscheidungen der Instanzgerichte verwiesen. Diese sollen entscheiden, dass es sich dabei um Beschäftigte handelt. Dem ist allerdings definitiv nicht so, es handelt sich eher um Wunschdenken.
Dazu z.B. das bayerische LSG.

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