Mittwoch, 12. Februar 2014

die zertifizierte, selbständige Pflegekraft

gibt es hier. Immer wieder überraschend, welche Geschäftsmodelle ich übersehe. Auf die Zertifizierung bin ich noch gar nicht gekommen. Die jederzeit und allgemein selbständige Pflegekraft. Überhaupt Kraft. Ich dachte, das ginge nur über § 7a SGB IV und bezöge sich auf ein konkretes Vertragsverhältnis. 

Ich wünsche allen Zertifizierten viel Spaß mit dem Zertifikat. Vielleicht hilft es etwas bei § 266a StGB. Vielleicht auch nicht, der BGH ist ja da etwas hartherzig was § 7a SGB IV betrifft.

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